Alternative für Deutschland, Kreisverband Ostallgäu / Kaufbeuren

Vielen Dank für Ihre Spendenbereitschaft!

Unsere Bankverbindung sowie Informationen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit Ihrer Spende entnehmen Sie bitte den unten stehenden Ausführungen.

  • Alternative für Deutschland

    Kreisverband Ostallgäu/Kaufbeuren

    Vorstandsvorsitzender: Wolfgang Dröse

    c/o Landesgeschäftsstelle AfD Bayern

    Rosenheimer Landstr. 129

    85521 Hohenbrunn

    Email: w-droese@web.de

Die AfD wirkt. Ihre Spende hilft dabei!  

Mit Ihrer Spende für die AfD leisten Sie einen Beitrag dazu, dass unser Mut zur Wahrheit in Deutschland mehr Zustimmung findet. Davon profitieren wir alle. Bitte überweisen Sie Ihre Spende an:

  • AfD KV Ostallgäu / Kaufbeuren

  • VR Bank Augsburg- Ostallgäu

  • IBAN: DE58720900000008498750

  • BIC: GEN0DEF1AUB

Geben Sie im Verwendungszweck Ihrer Überweisung bitte stets  „Spende“ an.

Bei einer Spende bis zu 200,- € benötigen Sie keine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung). Hier reicht ein sogenannter „vereinfachter Nachweis“. Dies könnte z.B. der Ausdruck der Buchungsbestätigung im Online-Banking sein.

Spenden Sie mehr als 200,- €, so vergessen Sie bitte nicht, im Verwendungszweck neben „Spende“ noch Ihre vollständige Adresse anzugeben, damit wir Ihnen die vom Finanzamt für diesen Fall geforderte Zuwendungsbescheinigung zukommen lassen können.

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten Ihrer Spende

Aufgrund der einschlägigen steuerlichen Vorschriften bestehen folgende Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen (Spenden, Mandatsträgerbeiträge und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien:

  • Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt. Insgesamt können 3.300,- € bei Einzelveranlagung bzw. 6.600,- € bei zusammen veranlagten Ehegatten jährlich steuerlich geltend gemacht werden.
  • Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach § 34g Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt, indem 50 % des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden. Dies geschieht unabhängig vom persönlichen Steuersatz.
  • Weitere 1.650,- € bzw. 3.300,- € werden nach § 10b Abs. 2 EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt. Hier greift der persönliche Steuersatz.
  • Zuwendungen an mehrere Parteien werden zusammengerechnet.
  • Ein Beispiel: Bei einer Spende an die AfD über 100,- € wird Ihnen Lohn- bzw. Einkommensteuer in Höhe von 50,- € erlassen. Unter dem Strich kostet Sie diese Spende somit nur 50,- €. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie entsprechende Lohn- bzw. Einkommensteuer zahlen.
  • Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Schatzmeister: